Nach der Approbation als Arzt können Mediziner sich als Fachärzte spezialisieren und zum Experten ihres Fachs werden. An Weiterbildungsmöglichkeiten fehlt es doch auch nach der Erlangung des Facharzttitels nicht: Insgesamt 56 verschiedene Zusatzbezeichnungen für unterschiedliche Fachbereiche listet die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer auf. Von der Zusatzbezeichnung für Notfallmedizin über Proktologie bis hin zur Handchirurgie können Ärzte sich in spezifischen medizinischen Bereichen fortbilden und ihre Expertise als Zusatzbezeichnung im Titel tragen. Zusatzqualifikationen ermöglichen ambitionierten Ärzten neue Forschungs- und Karrierechancen und verbessern zudem die bundesweite Patientenversorgung in verschiedenen medizinischen Bereichen.
Die Liste von Zusatzbezeichnungen für Fachärzte wird von der Bundesärztekammer regelmäßig aktualisiert, da immer wieder Zusatzbezeichnungen entfernt oder neue Zusatzbezeichnungen anerkannt werden. Aus den derzeit über 50 Zusatzbezeichnungen können Fachärzte nach abgeschlossener Facharztausbildung abhängig vom Fachtitel ihre Spezifikation wählen:
Welche Zusatzbezeichnungen in Ihrem Bundesland für Ihre gewählte Facharztrichtung in Frage kommen, können Sie bei Ihrer Landesärztekammer genau erfragen. Sehr beliebt sind Zusatzqualifikationen für häufig gewählte Fachrichtungen, wie Hausarzt und Chirurgie.
Allgemeinmediziner spezialisieren sich beispielsweise besonders häufig auf folgende Zusatzqualifikationen:
Nach einem Beschluss des Deutschen Ärztetags im Frühjahr 2022 streichen viele Landeskammern die Homöopathie aus der Liste der zu erlangenden Zusatzbezeichnungen. So können Fachärzte in der Landesärztekammer Westfalen-Lippe noch eine Zusatzbezeichnung für Homöopathie erlangen, in der Landesärztekammer für Nordrhein-Westfalen jedoch nicht. Ärzte, die eine Spezifikation als Homöopathen anstreben, sollten sich deshalb schon während ihrer Ausbildung zum Facharzt über mögliche Stellen zur Weiterbildung informieren.
Zunächst sollten Ärzte sich bei ihrer zuständigen Landesärztekammer über die Voraussetzungen für mögliche Zusatzbezeichnungen informieren. Die Dauer und die Inhalte der ärztlichen Weiterbildungen variieren teilweise, so müssen Notfallmediziner in den meisten Bundesländern eine 24-monatige Weiterbildungszeit mit direkter Patientenversorgung absolvieren, davon müssen mindestens 6 Monate in der Notaufnahme, in der Anästhesiologie oder in der Intensivmedizin absolviert werden. Weitere Voraussetzungen sind die Teilnahme an einem Notarztkurs und die Beteiligung an 50 Einsätzen. Da in einigen Fachgebieten die Intensivmedizin und Notaufnahme Teil der Weiterbildung sind, absolvieren einige Ärzte bereits während der Weiterbildung ihre Zusatzbezeichnung. In diesem Fall sehr oft die Notfallmedizin. Andere Zusatzbezeichnungen setzen beispielsweise Prüfungen voraus. Die Fortbildung ist grundsätzlich Teil der hauptberuflichen Tätigkeit als Arzt und kann nur in Einrichtungen erfolgen, in denen Ärzte mit gültiger Weiterbildungsbefugnis angestellt sind und freie Kapazitäten haben.
Jede Zusatzweiterbildung für Fachärzte folgt eigenen Weiterbildungsordnungs-Richtlinien, die von den jeweiligen Landesärztekammern bestimmt und bereitgestellt werden.
Der Erwerb von Zusatzbezeichnungen außerhalb der hauptberuflichen Tätigkeit ist nach Absprache mit der zuständigen Ärztekammer möglich. In diesen Fällen verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit in der Weiterbildung. Fachärzte können in Ausnahmefällen auch Zusatzbezeichnungen durch zusätzliche Tätigkeiten am Wochenende und im Urlaub erwerben.
Einige Zusatzbezeichnungen wie die “Zusatzweiterbildung Naturheilverfahren” können von jedem Arzt mit Facharzttitel und mit unmittelbarer Patientenversorgung erworben werden. Für die meisten Fachbereiche gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, so können Weiterbildungen für Sportmedizin oder Akupunktur beispielsweise nur von Fachärzten besucht werden, die ihre Facharztanerkennung in einem Gebiet mit direkter Patientenversorgung erhalten haben. Auch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Fachärzte für Chirurgie und Innere Medizin können exklusive Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Fachbereiche in Anspruch nehmen. Da nicht zwingend für jede Zusatzbezeichnung die volle, abgeschlossene Facharztweiterbildung erforderlich ist, absolvieren einige Ärzte noch während der Weiterbildung zum Facharzt und nach der Basisweiterbildung ihre Zusatzqualifikation.
Während der gesamten Weiterbildungszeit haben Ärzte ein Logbuch zu führen, in das alle gelernten Inhalte einfließen. Inhalte im Logbuch werden vom weiterbildenden Arzt verifiziert, außerdem werden ausgeführte Praxisstunden und erlernte Kenntnisse festgehalten. Ist die Weiterbildungszeit abgeschlossen und liegen sämtliche Weiterbildungszeugnisse vor, wird das Logbuch zusammen mit allen Unterlagen bei der Ärztekammer eingereicht und geprüft. Wenn alle erforderlichen Kenntnisse erreicht wurden, veranlasst die Ärztekammer in einigen Fachbereichen eine abschließende Prüfung. Sollten Ärzte im Laufe ihrer Ausbildung ihre Stelle wechseln, können sie gelernte Kenntnisse im Logbuch geltend machen. Eine lückenlose und ausführliche Dokumentation der Weiterbildungsinhalte ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Nennung von medizinischen Schwerpunkten ohne entsprechende fachliche Zertifizierung kann sich rechtlich kompliziert gestalten, wenn die Zusatzbezeichnung einem Facharzttitel ähnelt. Jegliche Schwerpunktnennung für Praxen sollten Ärzte entsprechend ihrer tatsächlich erworbenen Zusatztitel wählen oder die exakte Bezeichnung zuvor mit der zuständigen Ärztekammer absprechen.
Durch Zusatztitel können Fachärzte ihre Qualifikationen verbessern und ihre beruflichen Interessen spezifizieren. Fachärzte mit Zusatztitel in der Labormedizin kommen beispielsweise kaum noch mit Patienten in Kontakt, was introvertierte Personen möglicherweise bevorzugen. Als Notfallmediziner können Sie täglich Leben retten und Prestige verdienen. Die Auswahl der richtigen Zusatzqualifikation hängt von Ihren bisherigen Qualifikationen als Facharzt und von Ihren persönlichen Vorlieben und Interessen im Beruf ab. Eine Zusatzbezeichnung kann bei Bewerbungen vorteilhaft sein oder Türen zu bestimmten Tätigkeitsfeldern öffnen, die gefragt und gut bezahlt sind. Bei entsprechender Zusatzqualifikation dürfen Ärzte ihren Schwerpunkt außerdem in der Werbung nennen, was für das Praxis Marketing vieler Mediziner von Bedeutung sein kann.
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