Zwei Ärzte teilen sich einen Job? Was auf den ersten Blick eher ungewöhnlich klingt, ist in vielen Arztpraxen und Krankenhäusern schon Realität. Doch wie genau funktioniert das? Wir erklären, worauf Sie als Ärztin oder Arzt beim Jobsharing in Arztpraxis und Krankenhaus achten sollten.
Ganz allgemein bedeutet Jobsharing, dass ein Arbeitsplatz auf zwei oder mehr Arbeitnehmer aufgeteilt wird. Bei Medizinern und Psychotherapeuten heißt das, sie teilen sich einen Vertragsarztsitz. Dieser ist notwendig, um auch gesetzlich kassenversicherte Patienten behandeln zu dürfen. Voraussetzung dafür ist: Die Ärztinnen und Ärzte müssen derselben Fachrichtung angehören, damit Patienten und Aufgaben vom jeweils anderen abgedeckt werden können. Auch Praxisräume und Geräte nutzen die Jobsharer gemeinsam.
Haben sich Ärztinnen oder Ärzte für das Jobsharing entschieden, gibt es vom Gesetzgeber zwei Möglichkeiten, wie die Zusammenarbeit aussehen kann:
Beim Jobsharing in Arztpraxis oder Krankenhaus stellt sich für den Vertragsarzt sicherlich irgendwann die Frage, wie viele Ärztinnen und Ärzte er anstellen darf. Denn in diesem Bereich gibt es eine gesetzliche Begrenzung für selbstständig praktizierende Vertragsärzte. Mit einem vollen Versorgungsauftrag darf ein zugelassener Vertragsarzt maximal drei Mediziner in Vollzeit anstellen.
Für Ärztinnen und Ärzte gibt es verschiedenste Gründe, die Jobsharing in der Arztpraxis oder im Krankenhaus interessant machen.
Besonders für junge Ärztinnen und Ärzte, die nach einem festen Arztsitz suchen, ist Jobsharing interessant. Denn um in Deutschland Kassenpatienten behandeln zu dürfen, müssen Mediziner im Arztregister als Vertragsärzte eingetragen sein. Vertragsarzt kann man aber nur werden, wenn man mit einem Arztsitz niedergelassen ist. Wie viele dieser Arztsitze in der gewünschten Region vorhanden sind, hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab. In beliebten Regionen und Ballungsräumen kommt es durchaus vor, dass der Planungsbereich über 110 Prozent liegt. Dann wird diese Region gesperrt und es dürfen sich dort keine Ärztinnen und Ärzte derselben Fachgruppe mehr niederlassen – bis wieder ein Platz frei wird. Doch die Wartelisten sind lang und es ist nicht sicher, wann ein niedergelassener Arzt seinen Arztsitz abgibt (z. B. im Ruhestand). Das Jobsharing in der Arztpraxis und Klinik ist dann meist die einzige Möglichkeit, in einem gesperrten Planungsbereich in den Arztberuf einzusteigen.
Jobsharing ist aber nicht nur für Ärztinnen und Ärzte gewinnbringend, die sich niederlassen möchten, sondern auch für bereits niedergelassene Mediziner. Wenn Letztere nämlich ihre Praxis und ihren Arztsitz auf lange Sicht abgeben möchten, können sie durch Jobsharing ihren Nachfolger bereits frühzeitig einbinden.
Dadurch sichern sie die Zukunft ihrer Praxis ab und die Übergabe ist außerdem für den übernehmenden Mediziner kein „Sprung ins kalte Wasser“. Darüber hinaus können die angestellten Ärztinnen und Ärzte den Praxisinhaber entlasten oder das Angebot für Patienten erweitern.
Auch private Gründe können für das Jobsharing in Arztpraxis und Klinik sprechen. Eine gute Aufgabenteilung kann nämlich viel zu einer gesunden Work-Life-Balance als Arzt beitragen. Die eigene Arbeitszeit zu reduzieren, hilft enorm. Da beide Teile durch das Jobsharing entlastet werden, ist die Idee dahinter insbesondere für Ärztinnen attraktiv, falls diese etwa Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen möchten.
Obwohl es viele Vorteile bietet, gehen mit dem Jobsharing-Modell allerdings auch bestimmte Nachteile einher. Wir stellen Ihnen die Wichtigsten vor:
Durch die Aufteilung einer Stelle auf zwei Ärztinnen oder Ärzte entsteht ein höherer Kommunikations- und Verwaltungsaufwand. Statt nur mit einer Person müssen Kollegen sich mit zwei Medizinern austauschen – und auch die Jobsharer müssen sich untereinander abstimmen. Auch in den Bereichen der Organisation und Verwaltung besteht ein erhöhter Aufwand. Abrechnungen, Termine oder Ähnliches müssen immer für zwei Ärztinnen oder Ärzte gemacht werden und nicht nur für eine Person.
Da der Fachgruppendurchschnitt um maximal drei Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal überschritten werden darf, ist Jobsharing aus wirtschaftlicher Sicht in der Regel wenig sinnvoll, konkret hängt das aber vom Einzelfall ab.
Es ist kein Geheimnis, dass in deutschen Krankenhäusern ein akuter Fachkräftemangel besteht. Jobsharing kann hier durchaus eine Alternative sein, um Personal zu entlasten, einen besseren Ausgleich von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. Dadurch fällt es möglicherweise leichter, angehende Medizinerinnen und Mediziner sowie Mütter und Väter für ihren Job zu motivieren. Auch für junge Ärzte, die sich in beliebten Ballungsgebieten niederlassen möchten, bleibt das Jobsharing in Arztpraxis und Klinik eine wichtige Alternative, um im Beruf Fuß zu fassen.
Gerade für Kliniken ist es außerdem ein sinnvolles Modell für die Zukunft, um wichtige Fachkräfte halten zu können. Schließlich locken viele andere Länder bereits mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und einer guten Work-Life-Balance. Das Jobsharing kann hier ein guter Ausgangspunkt sein, um dies auch in deutschen Klinken und Arztpraxen besser zu realisieren.
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