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Digitale Patientenakte
PopTika/shutterstock.com

Die elektronische Patientenakte: Alles, was Sie wissen müssen

Bislang konnten Sie sich als Arzt oder Ärztin nicht darauf verlassen, dass Sie jederzeit alle relevanten Gesundheitsdaten über Ihre Patienten vorliegen haben. Häufig sind die gesundheitlichen Informationen nicht als einheitliches Dokument verfügbar, sondern verteilt auf Arztpraxen und Krankenhäuser. Die elektronische Patientenakte bündelt die medizinischen Befunde dagegen an einem Ort.

In diesem Artikel:

Die digitale Patientenakte und die gesetzlichen Grundlagen

Wenn man bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann man seit dem ersten Januar 2021 eine elektronische Patientenakte nutzen. Die Nutzung der Karte soll flächendeckend im Gesundheitswesen möglich sein. Nachdem im dritten und vierten Abrechnungsquartal des Jahres 2021 die Verwendung in sämtlichen Arztpraxen gegeben war, ist der Zugriff im Jahr 2022 auch in Krankenhäusern möglich. Sowohl Praxen als auch Kliniken müssen seit Januar 2022 ePAs nutzen und befüllen. Einem Versicherten steht es jedoch frei, ob er die elektronische Patientenakte für sich selbst nutzen möchte. Weiterhin liegt es in der Hand der behandelten Person, welche Informationen über sie gesammelt werden. Dies beinhaltet auch, dass sich Ärzte und Ärztinnen als Leistungserbringer erst authentifizieren müssen. Die Freigabe umfasst vier Komponenten:

  • Die elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt als „eGK“)
  • Eine persönliche Identifikationsnummer (auch „PIN“ genannt) der behandelten Person
  • Einen eHBA (elektronischen Heilberufsausweis)
  • Die PIN des Leistungserbringers

Außerdem lässt sich der Zeitraum, in dem sich die Akte einsehen lässt, individuell vom Patienten festlegen – je nach Person, medizinischer Notwendigkeit oder Institution. Um die elektronische Patientenakte einzurichten, gibt es prinzipiell keine im Gesetz festgelegte Beschränkung des Alters. Ab dem fünfzehnten Lebensjahr sind die meisten Minderjährigen aber grundsätzlich berechtigt, über die Verwendung der elektronischen Patientenakte selbstständig zu entscheiden.

Die elektronische Gesundheitsakte: Ihre Funktionen erklärt

Die Informationen, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert sind, sind aufgrund einer Verschlüsselung nur für befugte Personen einsehbar. Nachdem Sie die Authentifizierung vorgenommen haben, können Sie sich die freigegebenen Komponenten ansehen. Entweder ist dies für eine festgelegte Zeitspanne oder unbegrenzt lange der Fall.

Es gibt zudem eine App für die elektronische Patientenakte. Mithilfe dieser können Patienten nicht-digitale Informationen einscannen. Die Ablage der jeweiligen Daten soll in der Zukunft durch ein umfassendes digitales Netzwerk gestützt sein. Nicht jeder Mensch entscheidet sich allerdings dafür, die App in Anspruch zu nehmen. Manche bevorzugen es, wenn der Leistungserbringer lokale Befunde über das Praxisverwaltungssystem (PVS) hochlädt.

Welche Komponenten beinhaltet die digitale Krankenakte?

Die elektronische Patientenakte kann dazu genutzt werden, eine Vielzahl von Daten zu speichern. So können Sie beispielsweise einen Arztbrief schreiben und diesen anschließend sofort einscannen. Wissenswert ist dabei, dass es sich sowohl um offizielle medizinische Dokumentationen als auch um private Notizen der Patienten handeln kann. Typische Bestandteile sind beispielsweise:

  • Der Impfausweis
  • Das Bonusheft vom Zahnarzt
  • Der Mutterpass
  • Das Untersuchungsheft für Minderjährige
  • Ein Medikationsplan
  • Notfalldaten
  • Befunde
  • Röntgenbilder
  • Ein Arztbrief
  • Messungen des Blutzuckerspiegels in Tagebuchform

Ein Arzt bearbeitet eine Patientenakte am Laptop
Tero Vesalainen/shutterstock.com

Die digitale Gesundheitsakte: Vor- und Nachteile im Überblick

Ähnlich wie eine Abrechnungsdatei ist die elektronische Patientenakte gegenüber fremden Benutzern gesichert. Allerdings handelt es sich um ein vergleichsweise neues Verfahren, sodass man potenzielle Fehlerquellen noch nicht komplett absehen kann. Ein möglicher Nachteil ist, dass nicht nur die Ärztin oder der Arzt, sondern auch die Patienten Zugriff auf die digitale Patientenakte haben. Löschen Letztere etwa unliebsame oder unangenehme Informationen, kann der behandelnde Arzt nicht mehr damit rechnen, dass die Akte vollständig ist. Entsprechend schwierig gestaltet sich die Behandlung.

Die elektronische Patientenakte bringt allerdings überwiegend positive Aspekte mit sich. Nicht nur kann durch ihre Zuhilfenahme das Maß an unnötigen doppelten Untersuchungen drastisch reduziert werden. Zusätzlich ermöglicht sie Ihnen, näher mit den Menschen zu interagieren, die Sie behandeln. Diese können durch die ePA nämlich Einblick in ihre medizinischen Dokumente gewinnen und gezielte Rückfragen stellen.

Das führt möglicherweise dazu, dass der zu Behandelnde ein stärkeres Gefühl der Verantwortung gegenüber der eigenen Gesundheit entwickelt.

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Die elektronische Patientenakte: Tipps für den Umgang

Was die Digitalisierung von gesundheitlichen Daten betrifft, so ist nach wie vor Fingerspitzengefühl gefragt. Viele Menschen misstrauen den Behörden und bezweifeln, dass ihre persönlichen Informationen adäquat gesichert sind. Deshalb betrachten sie die ePA skeptisch. Die Medizin als Ganzes würde durch übersichtliche, gebündelte Speichermöglichkeiten von Daten jedoch an Effizienz gewinnen. Nicht nur Ärztinnen und Ärzten, sondern auch den behandelten Personen könnte das Leben erleichtert werden. In erster Linie ist von Medizinern in dieser Hinsicht Aufklärungsarbeit gefragt, was die Funktionsweise der elektronischen Patientenakte betrifft. Das schließt technische Details ein, die Sie auch Technik-Laien gehobenen Alters näherbringen müssen.

Wenn Sie sich erst selbst mit den neuen technischen Möglichkeiten, die die ePA mit sich bringt, vertraut gemacht haben, wird es Ihnen leichtfallen, Ihre Patienten von der neuen digitalen Akte zu überzeugen.