Fachsprachprüfung für Ärzte
In Deutschland ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation/ Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
Jedoch ist dieser Nachweis (die Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1) in den 16 Bundesländern unterschiedlich, und in den letzten Jahren gab es häufig Änderungen. Deswegen ist es sehr wichtig, sich in seinem Bundesland bei der zuständigen Approbationsbehörde zu erkundigen, welche Nachweise (Zertifikate) anerkannt werden. In den meisten Bundesländern ist ein sogenannte Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer gefordert.
Was ist eine Fachsprachprüfung?
Warum wird eine Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer gefordert?
Wo kann ich mich für eine Fachsprachprüfung anmelden?
Im welchen Bundesländer ist eine Fachsprachprüfung erforderlich?
- Baden-Württemberg
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg - Bayern
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern - Berlin
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Berlin - Brandenburg
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg - Bremen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bremen - Hamburg
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Hamburg - Mecklenburg-Vorpommern
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe - Rheinland-Pfalz
Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen - Sachsen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen - Sachsen-Anhalt
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommer
Im welchen Bundesländer ist eine Fachsprachprüfung NICHT erforderlich?
- Hessen
Anerkanntes Sprachzertifikat (zum Beispiel telc-Standard), mindestens Niveau B2 / C1 - Saarland
Anerkanntes Sprachzertifikat (zum Beispiel telc-Standard), mindestens Niveau B2 / C1 - Thüringen
Anerkanntes Sprachzertifikat (zum Beispiel telc-Standard), mindestens Niveau B2 / C1
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte direkt die zentrale Approbationsbehörde/ Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes, wo Sie den Approbationsantrag stellen möchten:
Baden-Württemberg | Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 95 | Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen
Bayern / Oberbayern | Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2 - Berufszulassungsstelle
Bayern / Unterfranken | Regierung von Unterfranken
Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung I - Referat 1a
Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz - Verbraucherschutz und Gesundheit Abtlg. Gesundheit
Bremen | Die Senatorin für Wissenschaft - Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat 40
Hamburg | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt für Heilberufe
Hessen | Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Mecklenburg - Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales Landesprüfungsamt für Heilberufe
Nordrhein-Westfalen / Arnsberg | Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 24
Nordrhein-Westfalen / Detmold | Bezirksregierung Detmold - Dezernat 24
Nordrhein-Westfalen / Köln | Bezirksregierung Köln - Dezernat 24
Nordrhein-Westfalen / Düsseldorf | Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 24
Nordrhein-Westfalen / Münster | Bezirksregierung Münster - Dezernat 24
Niedersachsen | Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza) Abteilung 1 - BehördenhausAbteilung 1 - Behördenhaus
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat 53
Saarland | Landesamt für Soziales Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt
Sachsen / Dresden | Landesdirektion Sachsen - Referat 22
Sachsen / Leipzig | Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Leipzig
Sachsen-Anhalt | Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Schleswig-Holstein | Landesamt für soziale Dienste, Schleswig-Holstein - Abteilung Gesundheitsberufe
Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt
*** Diese Zusammenfassung ist lediglich zu Ihrer Information. Für die Richtigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Für genaue Auskünfte kontaktieren Sie bitte die entsprechende Behörde direkt. ***